Hi ich brächte mal eure Hilfe.
und zwar geht es um meinen Handyvertrag den ich jetzt schon seit ca.15 Jahre habe.
Ich bin bei Mobilcom Debitel diese werden mir aber in letzter Zeit irgendwie zu Aufdringlich und nerven mich mit Anrufen, das ich den Tarif wechseln soll. (Ich hab noch den selben Tarif wie vor 15 Jahren als ich den Vertrag abgeschlossen habe) ich bin aber immer recht gut damit gefahren was die Kosten angeht.
Jetzt ist es halt mal so das man ja heutzutage ohne Smartphone und Internet Flat in der Steinzeit lebt und die ganzen Kollegen sich mit Whatsapp usw. unterhalten.
Da ich recht wenig Telefoniere und SMS schreibe lohnt es sich für mich nicht die Teuren Tarife von Mobilcom Debitel zu nutzen. Ich brauche keine Telefon und SMS Flat. Eigentlich brauche ich dann nur eine Internetflat und ein neues Handy. Aber irgendwie möchte ich weg von diesem Anbieter und vielleicht zu Congstar wechsle mit meiner alten Nummer.
Jetzt kommt die eigentliche Frage.
Meine letzte Vertragsverlängerung war am 21.12.2009, da hab ich mir ein neues Handy geholt. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate bevor der Vertrag abläuft.
Da ich dort nicht gekündigt habe (wollte ich auch nicht) müsste der Vertrag am 21.12.2011 um weitere 12 Monate Verlängert worden sein. Oder?
Jetzt stell ich mir gerade die Frage, da es ja eigentlich jetzt schon wieder zu spät ist zu Kündigen,da ich die 3 Monate nicht einhalten kann, wie lange sich jetzt der Vertrag verlängert.
Gilt jetzt für mich die ABG 3.1.2 oder wie sieht das aus?
Würde mich über Hilfe freuen!
Hier mal der Auszug aus der ABG von Mobilcom Debitel:
3. Vertragsdauer
3.1 Soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen
wird, gilt Folgendes:
3.1.1 Vertragsverhältnisse, für die eine Mindestvertragslaufzeit
von 24 Monaten vereinbart wurde, verlängern
sich um jeweils weitere 12 Monate, wenn das
Vertragsverhältnis nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf
der Mindestvertragslaufzeit gekündigt wird.
3.1.2 Vertragsverhältnisse, für die eine Mindestvertragslaufzeit
von bis zu 12 Monaten vereinbart wurde,
verlängern sich um jeweils weitere 3 Monate, wenn das
Vertragsverhältnis nicht spätestens 1 Monat vor Ablauf
der Mindestvertragslaufzeit gekündigt wird.
3.1.3 Vertragsverhältnisse, für die eine Mindestvertragslaufzeit
von 1 Monat vereinbart wurde, verlängern
sich um jeweils 1 weiteren Monat, wenn das Vertragsverhältnis
nicht spätestens 1 Monat vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit
gekündigt wird.
3.2 Die Kündigung hat schriftlich (auch per Fax,
jedoch nicht per E-Mail) zu erfolgen. Entscheidend für
die Einhaltung der Kündigungsfrist ist der Zeitpunkt
des Zugangs der Kündigungserklärung bei mobilcomdebitel.